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Maut- und vignettenpflichtige Straßen in Rumänien
In Rumänien besteht Vignettenpflicht auf allen Nationalstraßen und Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge. Motorräder sind hiervon ausgenommen. Separate Mauten fallen für die Brücken Vidin, Cernavodă und Giurgeni an; diese deckt die e-Vignette nicht ab.
PKW ≤ 3,5 t
Alle Personenkraftwagen, die nicht unter die Kategorien C, G oder H fallen.
Güterverkehr ≤ 3,5 t
Kraftfahrzeuge im gewerblich genutzten Güterverkehr, max. zulässiges Gesamtgewicht ≤ 3,5 t.
Güterverkehr und Gespanne (3,5 t – 7,5 t)
Kraftfahrzeuge im gewerblich genutzten Güterverkehr
max. zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 t und bis zu 7,5 t;
Pkw mit Anhänger, max. zulässiges Gesamtgewicht von zusammen > 3,5 t und bis zu 7,5 t.
Güterverkehr und Gespanne (7,5 t – 12,0 t)
Kraftfahrzeuge im gewerblich genutzten Güterverkehr, max. zulässige Gesamtgewicht > 7,5 t und weniger als 12,0 t.
Güterverkehr ≥ 12,0 t; ≤ 3 Achsen
Kraftfahrzeuge im gewerblich genutzten Güterverkehr, max. zulässiges Gesamtgewicht ≥ 12,0 t und max. 3 Achsen.
Güterverkehr ≥ 12,0 t; ≥ 4 Achsen
Kraftfahrzeuge im gewerblich genutzten Güterverkehr, max. zulässiges Gesamtgewicht ≥ 12,0 t und mehr als 3 Achsen.
Busse (9 – 23 Plätze)
Busse mit mehr als 9 und höchstens 23 Sitzen (inkl. Fahrer).
Busse (> 23 Plätze)
Busse mit mehr als 9 und höchstens 23 Sitzen (inkl. Fahrer).
Sollten Sie auf einer gebührenpflichtigen Straßenstrecke ohne oder ohne gültige Straßenbenutzungsberechtigung fahren, gilt dies als unautorisierte Straßenbenutzung.
Die Straßenbenutzungsberechtigung ist ungültig, wenn:
Beachten Sie außerdem:
Alle Buchungen der rumänischen e-Vignette erfolgen zu rumänischer Zeit, das heißt in der Zeitzone OEZ.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge außer Motorräder.
Ja, die Gültigkeit der e-Vignette beginnt dann zum Zeitpunkt der Buchung. Ansonsten ist die Vignette stets ab 0:00 und stets bis 23:59 gültig. Eine Buchung in die Vergangenheit ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass die Vignette stets in der osteuropäischen Zeitzone (OEZ) gebucht wird.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Auch wenn Motorräder einen Beiwagen haben, besteht keine Vignettenpflicht
Trikes oder Quads werden in Rumänien wie Motorräder behandelt und unterliegen daher nicht der Vignettenpflicht.
Nein, Anhänger und Wohnwagen brauchen keine eigene Vignette. Falls das maximal zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs und Ihres Anhängers zusammen mehr als 3,5 t ergeben, dann benötigen Sie jedoch eine Vignette der Kategorie C für Ihr Fahrzeug.
Ja, neben dem Kontrollabschnitt müssen Sie stets auch den Zulassungsschein des Fahrzeugs und des Anhängers mitführen. Bei einer Kontrolle müssen Sie alle Dokumente vorlegen.
An den mautpflichtigen Straßen in Rumänien sind Kameras installiert, die die Kennzeichen überprüfen.
Ja, das Bußgeld beträgt bis zu 4.500 RON. Die Strafe reduziert sich um die Hälfte, wenn sie innerhalb von 48 Stunden beglichen wird.
Eine rumänische Vignette kann frühestens 30 Tage im Voraus gebucht werden.
Bitte geben Sie das Kennzeichen stets in der Art und Weise ein, wie es auf Ihrem Kennzeichenschild steht. Unser System normalisiert das Kennzeichen anschließend nach den jeweiligen Anforderungen der Mautbetreiber, damit es stets korrekt erkannt wird.
Das Kennzeichen können Sie direkt beim rumänischen Mautbetreiber gegen Gebühr schriftlich oder persönlich ändern lassen. Informationen dazu finden Sie hier: www.roviniete.ro
Das Gültigkeitsdatum lässt sich nachträglich nicht ändern.
Für alle Kraftfahrzeuge außer Motorräder besteht in Rumänien eine Vignettenplicht. Bestellen Sie Ihre e-Vignette (Roviniete) bequem online und seien Sie so optimal auf Ihre Reise nach Rumänien vorbereitet.
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