Schweiz
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In der Schweiz besteht eine Vignettenpflicht für alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5t auf allen Autobahnen und Nationalstrassen der Klasse 1 und 2. Kaufen Sie hier Ihre Vignette für die Schweiz und Sie können losfahren.
Wichtige Hinweise zur Benutzung
Die Papiervignette ist ein Aufkleber, der per Post zugestellt wird und auf die Windschutzscheibe geklebt werden muss, um gültig zu sein.
Die Papiervignette für die Schweiz ist für Fahrzeuge bis 3.5 t gültig. Für Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5 t ist eine zusätzliche Vignette erforderlich.
Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten, sondern nur Jahresvignetten.
Gültigkeit und Verwendung
Es gibt nur die 1-Jahres-Vignette, die vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, also 14 Monate, gültig ist.
Bringen Sie die Vignette sofort nach Erhalt an.
Eine gültige, unbeschädigte Vignette, die an einer ungetönten Stelle der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird, ist der einzige akzeptable Nachweis für die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut. Die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige und ordnungsgemäß angebrachte Vignette stellt eine Widerhandlung gegen das Straßenverkehrsgesetz dar und wird mit einer Geldbuße von mindestens 200 Franken geahndet.
Bei austauschbaren Fahrzeugkennzeichen ist eine zweite Vignette für das andere Fahrzeug erforderlich.
Beim Austausch von Fahrzeugkennzeichen kann die Ersatzvignette beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Schweiz bezogen werden.
Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5t benötigen ebenfalls eine Vignette. Bei einem Gesamtgewicht von mehr als 3.5t unterliegt das Fahrzeug einer pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA), die für die Benutzung aller öffentlichen Straßen während des gesamten Aufenthalts in der Schweiz zu entrichten ist. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Schweiz.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t, die für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, unterliegen einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
Tunnel, die nicht im Vignettenpreis enthalten sind
Die Fahrt durch die folgenden Tunnel ist im Vignettenpreis nicht enthalten. Hier ist eine spezielle Maut zu entrichten.
Großer St. Bernhard Tunnel
Munt la Schera