Bulgarien
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In Bulgarien besteht Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge (außer Motorrädern) auf allen nationalen Straßen. Kaufen Sie hier Ihre digitale Vignette für Bulgarien und Sie können sofort losfahren.
Wichtige Hinweise zur Benutzung
Für die bulgarische E-Vignette ist keine Zustellung per Post erforderlich. Nach erfolgreicher Bestellung wird sofort ein Bestätigungsbeleg per E-Mail versandt, der ausgedruckt und im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
Das Gültigkeitsdatum wird während des Bestellvorgangs festgelegt. Die Gültigkeit kann am selben Tag wie die Bestellung beginnen.
Motorräder sind in Bulgarien von der Vignettenpflicht befreit.
Eine nachträgliche Stornierung oder Änderung der Daten ist nach der Bestellung nicht mehr möglich.
Umlaute, Leerzeichen und Bindestriche werden je nach Mautbetreiber bei der Eingabe des Kennzeichens angepasst.
Käufe der bulgarischen e-Vignette sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Gültigkeit und Verwendung
Vignettenpflicht
In Bulgarien besteht eine Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Motorrädern) auf allen nationalen Straßen. Die bisherige Papiervignette wird seit dem 01.01.2019 durch eine elektronische Vignette ersetzt. Der Vorteil der neuen Technik ist, dass die E-Vignette online erworben werden kann und bei Bedarf sofort gültig ist.
Die e-Vignette mit dem Namen "BGTOLL" kann also ausschließlich über das Internet und an ausgewiesenen Stationen erworben werden. Der Versand der Vignette und das Aufkleben an der Windschutzscheibe entfallen. Alle notwendigen Vignettendaten, wie Gültigkeitsdauer (z.B. Tages-, Wochen- oder Jahresvignette) und Fahrzeugdaten, werden vom Mautbetreiber zentral gespeichert und stehen den Behörden zu Kontrollzwecken sofort zur Verfügung. Die Gebühr für die Vignette bzw. die Gebühr für die Fahrzeugklasse richtet sich nach dem amtlichen Eintrag im Fahrzeugschein.
Pkw bis 3.5t benötigen eine zusätzliche Vignette für den Anhänger, wenn die Summe des maximalen Gesamtgewichts von Fahrzeug und Anhänger 3.5t überschreitet. Wohnmobile über 3.5t sind streckenabhängig mautpflichtig und werden nach der Euro-Emissionsklasse berechnet.
Kontrolle bei unbefugter Straßenbenutzung
Der Mautbetreiber hat eine Liste aller mautpflichtigen Straßen unter dem folgenden Link veröffentlicht: Mautstraßen-System. Das Befahren von mautpflichtigen Straßen in Bulgarien wie Autobahnen und Schnellstraßen ohne Straßennutzungserlaubnis oder ohne gültige Genehmigung gilt als unbefugte Straßenbenutzung. Autofahrer, die einen Straßenabschnitt ohne gültige Straßennutzungserlaubnis befahren, riskieren ein Bußgeld, eine so genannte "Ausgleichsgebühr". Die Vignettenkontrolle wird in Bulgarien durch ca. 300 stationäre Überwachungskameras und über 100 zusätzliche mobile Kontrollfahrzeuge durchgeführt. Die Straßennutzungserlaubnis ist ungültig, wenn:
Es wurde keine Autobahnvignette gekauft.
Die Kategorie der erworbenen Vignette ist niedriger als für das Fahrzeug erforderlich.
Eine erforderliche Vignette für den Anhänger wurde nicht erworben.
Das Kennzeichen des Fahrzeugs stimmt nicht mit dem Kennzeichen überein, das bei der Bestellung der E-Vignette eingegeben wurde.
Die Gültigkeit der e-Vignette hat noch nicht begonnen oder ist bereits abgelaufen.