Ungarn
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In Ungarn dürfen die Autobahnen, Schnellstraßen und bestimmte Streckenabschnitte von Bundesstraßen nur gegen Zahlung einer Maut (Autobahngebühr), d.h. durch den Kauf einer e-Vignette, benutzt werden. Kaufen Sie hier Ihre digitale Vignette für Ungarn und Sie können sofort losfahren.
Wichtige Hinweise zur Benutzung
- Für die Auswahl der richtigen Vignettenkategorie sind die folgenden Angaben aus dem Fahrzeugschein relevant:
- S.1 - Anzahl der Sitzplätze laut Zulassung
- F.1 - zulässiges Gesamtgewicht
- J - Fahrzeugtyp (Fahrzeug zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung)
- Fahrzeuge der Klasse M = Personenbeförderung
- Fahrzeuge der Klasse N = Güterbeförderung
- Die ungarische e-Vignette wird nicht per Post zugestellt. Nach erfolgreicher Bestellung wird sofort ein Bestätigungsbeleg per E-Mail verschickt, der ausgedruckt und im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
- Der Bestätigungsbeleg und die Zulassungsbescheinigungen des Fahrzeugs und des Anhängers müssen zu Kontrollzwecken im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Das Gültigkeitsdatum wird während des Bestellvorgangs festgelegt. Der Gültigkeitsbeginn kann noch am Tag der Bestellung erfolgen.
- Die Vignette "1 Woche" ist 10 Tage lang gültig (ab dem gewählten Tag plus 9 weitere Tage).
- Die Vignette "1 Jahr" ist ab dem gewählten Tag bis zum 31.01. des Folgejahres gültig.
- Änderungen der Daten und Stornierungen können nicht über tolltickets vorgenommen werden.
- Umlaute, Leerzeichen und Bindestriche werden bei der Eingabe des Kennzeichens nach Angaben des Mautbetreibers angepasst.
- Die ungarische e-Vignette ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Gültigkeit und Verwendung
Alle ungarischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen, die mit einem M gekennzeichnet sind, sind mautpflichtig. In Ungarn ist für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3.5t eine Vignette (e-Vignette) verpflichtend. Für Personenkraftwagen mit mehr als 7 Sitzplätzen werden höhere Mautgebühren fällig. Das Gleiche gilt für Zugfahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile. Nur bestimmte Strecken können gebührenfrei befahren werden (z. B. der gesamte Abschnitt der Autobahn M31). Mit der ungarischen Vignette, der e-Matrica, wird die Maut online über das Kfz-Kennzeichen kontrolliert. Die Preiskategorie richtet sich nach dem offiziellen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Der Vignettenbeleg muss zu Beweiszwecken bei späteren Reklamationen zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich die e-Vignette rechtzeitig vor der Fahrt auf mautpflichtigen Straßen zu besorgen.
e-Vignette-Typen
1 Tages e-vignette
Die 1-Tages-E-Vignette ist am Tag des Kaufs ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufs gültig (im Falle eines Vorauskaufs ist sie von Mitternacht bis Mitternacht des beim Kauf angegebenen Tages gültig).
Wöchentliche (10 Tage) Autobahnvignette
Die 10-Tage-E-Vignette ist für den vom Kunden angegebenen Starttag und weitere 9 Tage, also insgesamt 10 aufeinanderfolgende Kalendertage, bis 00:00 Uhr des zehnten Tages gültig.
Monatliche e-vignette
Die monatliche e-Vignette ist von dem vom Kunden angegebenen Starttag bis 00:00 Uhr des gleichen (numerischen) Tages des nächsten Monats gültig: Wenn es im Ablaufmonat keinen Tag mit der gleichen Nummer gibt, dann ist die Vignette bis 00:00 Uhr des letzten Tages des Monats gültig.
Komitats e-Vignette
Die Komitats e-Vignette ist eine jährliche, gebietsbezogene Vignette, die für Fahrzeuge der Kategorien D1M, D1, D2, U und B2 erhältlich ist und zur Benutzung des mautpflichtigen Schnellstraßennetzes eines bestimmten Komitats berechtigt. Für ein und dasselbe Fahrzeug kann mehr als eine regionale Komitats e-Vignette erworben werden. Die Gültigkeitsdauer dieser Art von Komitats e-Vignetten entspricht der Gültigkeitsdauer der jährlichen Straßennutzungsgenehmigung. Der räumliche Geltungsbereich der Komitats e-Vignette erstreckt sich über die Grenzen des jeweiligen Komitats hinaus bis zur ersten Kreuzung hinter der Komitatsgrenze. Klicken Sie hier, um den räumlichen Geltungsbereich der einzelnen Komitats e-Vignetten nach Kreuzungsnummern und Straßenabschnittsnummern zu sehen.
Geltungsbereich: Gültig für alle vom Kunden angegebenen Straßen des Komitats. Gültig ab dem ersten Tag des Bezugsjahres bis zum 31. Januar 00:00 Uhr des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres. Bei Kauf innerhalb der Gültigkeitsdauer berechtigt die Vignette zur Straßennutzung ab dem Zeitpunkt des Kaufs. Komitats e-Vignetten können gleichzeitig für mehrere verschiedene Komitate erworben werden.
Jahres-Autobahnvignette
Die Jahresvignette ist für alle mautpflichtigen Straßen in Ungarn gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem ersten Tag des Bezugsjahres und endet am 31. Januar 00:00 Uhr des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres. Bei Kauf innerhalb der Gültigkeitsdauer berechtigt die Vignette zur Straßennutzung ab dem Zeitpunkt des Kaufs.
Mautfreie Straßenabschnitte
Im mautpflichtigen Straßennetz Ungarns gibt es auch mautfreie Abschnitte. Gemäß der ab dem 18. Februar 2022 geltenden Regelung können die folgenden Straßen kostenlos genutzt werden:
- Die folgenden Abschnitte der Autobahn M0:
- der Abschnitt zwischen der Hauptstraße Nr. 1 und der Autobahn M5
- der Abschnitt zwischen der Straße M4 (gekennzeichnet als Autobahn Nr. 4) und der Autobahn M3
- Megyeri-Brücke (der Abschnitt zwischen der Hauptstraße Nr. 2 und der Hauptstraße Nr. 11)
- der Abschnitt der Autobahn M30 zwischen den Anschlussstellen Miskolc-Süd und Miskolc-Nord
die Autobahn M31 - den Abschnitt der Schnellstraße M4 zwischen Vecsés und dem internationalen Flughafen Budapest Ferenc Liszt
- der Abschnitt der Schnellstraße M4 zwischen Abony-Nord und Törökszentmiklós-West
- Schnellstraße M44
- den Abschnitt der Südwestumgehung von Pécs auf der Autobahn M60 zwischen den Straßen 58 und 5826
- der Abschnitt der Schnellstraße M76 zwischen Balatonszentgyörgy/Balatonberény und Keszthely-Fenékpuszta
- Autobahn M8
- Schnellstraße M80
- der Abschnitt der Schnellstraße M9 zwischen den Hauptverkehrsstraßen 6 und 51
- der Abschnitt der Umgehungsstraße Kaposvár der Schnellstraße M9 (Schild Hauptstraße 61).
Beachten Sie: Unbefugte Straßenbenutzung
Das Befahren eines mautpflichtigen Straßenabschnitts ohne Straßennutzungserlaubnis oder ohne gültigen Erlaubnisschein gilt als unbefugte Straßenbenutzung. Die Straßennutzungserlaubnis ist ungültig, wenn:
Die Gebührenkategorie für die gewählte Zulassung ist niedriger als die Gebührenkategorie für das geprüfte Fahrzeug (mit Anhänger)
Das auf dem Stammblatt oder der Rückbestätigung angegebene Nummernschild stimmt nicht mit dem tatsächlichen Nummernschild des Fahrzeugs überein
Die Gültigkeitsdauer der Vignette ist abgelaufen oder hat noch nicht begonnen
Der Bestätigungsbeleg zusammen mit den Zulassungsbescheinigungen des Fahrzeugs und des Anhängers bei der Kontrolle nicht vorgelegt werden kann
Fahrzeugklassen
D1 - Fahrzeuge, die für die Beförderung von höchstens 7 Personen geeignet sind, mit Anhänger
D1M - Motorräder
D2 - Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als 7 Personen geeignet sind, Lastkraftwagen bis zu 3.5 Tonnen, Wohnmobile
B2 - Busse mit 9 oder mehr ständigen Sitzplätzen, Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
U - Anhänger, die von Fahrzeugen der Gebührenklassen D2 und B2t gezogen werden
Hinweis
Fahrzeuge der anderen Kategorien (Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3.5t) müssen das HU-GO-System verwenden. Mehr Informationen: HU-GO Elektronisches Mautsystem